🚀 Neue Funktion: Korrekturrechnung bei Preisänderung
Preisänderung hier, Nachforderung dort.... Die Preislisten sind stetig im Wandel🌪️, wodurch es in thevea zu Differenzen in der Zuzahlungsberechnung kommen kann. Da haben wir jetzt genau das Richtige für euch, die Korrekturrechnung! Ab sofort habt ihr die Möglichkeit über die Differenzen eine Rechnung oder Quittung zu erstellen, damit auch der volle Betrag💰 bei euch ankommt.
Alle weiteren Infos rund um die 👉Korrekturrechnung oder 👉Quittung findest du in unseren Artikeln.
❗️Die Funktion gilt nur für Nachberechnungen! Das Erstellen von Gutschriften ist noch in Arbeit - bleib gespannt🌚!
✨ Optimierung: Textbausteine auch bei mobilen Geräten
Die Textbausteine kennt ihr schon von euren Laptops und Computern. Da unterwegs auch gern mal ein Handy📱, oder Tablet genutzt wird, sind auch hier jetzt die Textbausteine für Dokumentation und Therapiebericht verfügbar. So kann sowohl der Bericht, als auch die Dokumentation ganz entspannt unterwegs🏘️ geschrieben werden.
⚙️ Fehlerbehebung: Blankoverordnung berücksichtigt Diagnostik nicht für die Behandlungsfrist
Bisher wurde in thevea die erbrachte Diagnostik als Startpunkt für die Frist zum spätesten Behandlungsbeginn gewertet. Da jedoch nicht die Diagnostik, sondern die erste tatsächliche Behandlung maßgeblich ist, haben wir die Zählweise entsprechend angepasst. Ab sofort beginnt die 28-Tage-Frist mit dem Datum der ersten Behandlung – unabhängig davon, ob die Diagnostik bereits vorher stattgefunden hat. Zu später Behandlungsbeginn? - Damit ist Schluss⛔️!