Das Warten hat ein Ende: Das Schiedsverfahren ist abgeschlossen und bringt spürbare Verbesserungen bei der Vergütung für alle Ergotherapeut:innen! 💪
Was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.
🚀 Neue Vergütung: 7,89 % mehr für alle GKV-Leistungen
Ab dem 01.08.2025 gilt eine neue GKV-Vergütung für alle Ergotherapeut:innen: +7,89 % für sämtliche Leistungen.
Für Behandlungen im August und September gibt es als Ausgleich für das späte Schiedsverfahren sogar +11,835 % – das ist die reguläre Erhöhung plus 3,945 % Nachschlag.
⚠️ Wichtig: Abrechnung erst ab September erlaubt
Auch wenn du ab dem 1. August schon mit den neuen Preisen behandelst – die Abrechnung der neuen Vergütung ist laut GKV-Vereinbarung erst ab September 2025 möglich.
❗️Warte mit der Abrechnung deiner August-Termine bis September, damit alles korrekt berechnet wird.
🆕 Neue Positionsnummern für einzelne Leistungen
Ab dem 01.08.2025 wurden bei Nicht-Blankoverordnungen drei Positionsnummern geändert:
| Leistung | Alte Pos.-Nr. | Neue Pos.-Nr. |
| Übermittlungsgebühr für Bericht an die verordnende Person | X9701 | X9702 |
| Hausbesuch inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) | X9933 | X9952 |
| Hausbesuch in sozialer Einrichtung/Gemeinschaft inkl. Wegegeld | X9934 | X9953 |
💡Diese neuen Nummern gelten ebenfalls ab dem 01.08.2025 – auch sie sind bereits für dich in thevea hinterlegt. Wähle bei Behandlungen ab dem 01.08.2025 also diese Nummern aus, solltest du diese Fehlermeldung erhalten.
Neue Positionsnummern auswählen in thevea:
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